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AGB
Mietbedingungen
für die Vermietung gastronomischer Ausstattungsgegenstände, Maschinen und Werkzeuge, sowie den Handel mit Getränken und Lebensmitteln.
Alle vermieteten Gegenstände sind Eigentum des Vermieters - des Magazine · Restaurant & Bar, Gartenstraße 4, 73430 Aalen.
Die Anmietung aller Gegenstände, Transportbehältnisse oder Verpackungsmittel erfolgt mindestens für die Dauer einer Mietperiode.
Die Dauer einer Werktags- Mietperiode wird vereinbart von Montag bis Donnerstag, respektive 4 zusammenhängende Werktage.
Die Dauer einer Sonn- oder Feiertags- Mietperiode wird vereinbart von Freitag bis Sonntag, respektive 3 Kalendertage.
Erfolgt die Rückgabe nicht zum Ende der Mietperiode, so wird eine weitere Mietperiode als Mietpreis in Rechnung gestellt.
Gegenstände welche nicht, oder beschädigt zurückgegeben werden, müssen durch den Mieter käuflich erworben werden. Als Kaufpreis wird der jeweils tagesaktuelle Beschaffungspreis des Vermieters berechnet. Die Preisliste dient hier lediglich als Orientierungshilfe.
Der Transport des Mietguts obliegt dem Mieter.
Das Mietgut wird hygienisch einwandfrei gereinigt ausgeliefert. Die Rückgabe hat in demselben Zustand zu erfolgen. Wird Mietgut schlecht- oder ungereinigt zurückgegeben, erfolgt die Nachreinigung zu Lasten des Mieters.
Für die rechtzeitige Abholung und vollständige Rückgabe ist der Mieter alleine verantwortlich. Die Rückgabe muss spätestens 23:30 Uhr des letzten Miettages erfolgt sein.
Vorgenannten Bedingungen gelten sinngemäß auch für alle Verpackungsmaterialien und Transportbehältnisse, auch wenn hierfür kein gesonderter Mietpreis berechnet wird.
Alle angegebenen Preise, auch für Lebensmittel und Getränke verstehen sich zzgl. 16% MwSt.
Die Bezahlung der Mietkosten erfolgt im Voraus, in bar, bei Abholung.
Der Vermieter kann die Hinterlegung von Bargeld als Sicherheitsleistung verlangen. Die Möglichkeit der Aufrechnung hieraus wird ausdrücklich vereinbart.
Gelieferte Getränke und Lebensmittel bleiben bis zur Bezahlung Eigentum des Magazine · Restaurant & Bar.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt, rein netto fällig.
Als Gerichtsstand wird Aalen vereinbart.
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